Die Ladetechnik vieler aktuell erhältlicher eFahrzeuge lässt schon heute zu, dass Strom zurück gespeist wird in das Versorgungsnetz. Das bidirektionale Laden macht das eAuto zum rollenden Stromsspeicher. Die hierzu notwendige Technik ist im Kern nicht sehr aufwändig. Aber die rechtlichen Voraussetzungen fehlen bislang. Wer in das Netz einspeist, ist ein Energieversorger und benötigt eine entsprechende Zulassung. Auch die Kennzeichnung der Stromherkunft wird komplex.
Der Umstand, dass eFahrzeuge mit haushaltsüblichem Strom unterwegs sind, erlaubt zahlreiche use cases zu über das bloße Fahren hinaus. Zur Entlastung des Versorgungsnetzes lässt sich der
Ladevorgang steuern, so dass der Strombezug den Verhältnissen im Versorgungsnetz angepasst wird. Hier wären auch Vorgaben denkbar, die sich am Strompreis orientieren oder an den Interessen des
Netzbetreibers, die Nachfrage konstant über den Tagesverlauf oder bei hoher Produktion zu halten.
Der Ausgleich der volatilen Erzeugung aus erneuerbaren Energien macht eine weitere Option interessant. Anstelle oder zusätzlich zur stationären Speicherung könnten die Batterien von eFahrzeugen
verwendet werden, um Ausschläge in der Versorgung abzufedern. Diese Systemdienstleistung könnte der Netzbetreiber, der in ihren Genuss kommt und eigene Aufwendungen erspart, entsprechend
inzentivieren.